Die Promotionsvoraussetzungen der
Juristischen Fakultäten in Bayern
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Universität†
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Voraussetzungen bzgl. der Examensnote |
Lateinkenntnisse |
sonst. Voraussetzungen |
mündliche Prüfung |
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mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Augsburg + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die Promotion befürworten |
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Grundlagen aller drei Rechtsgebiete; Schwerpunkt im Gebiet der Diss. |
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mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Bayreuth + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die Promotion befürworten |
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Grundlagen der Dissertation + ein weiteres Fach |
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mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Erlangen + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die wissenschaftliche Eignung bejahen |
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Grundlagen + engerer Bereich der Dissertation + Fachgebiet der Rechtswissenschaft, dem die Diss. zuzuordnen ist |
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mind. "vollbefriedigend" |
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2 Semester Studium an der Uni München; Ausnahmen mgl. |
Alle Gebiete der Rechtswissenschaft |
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mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Veröffentlichungen |
Kenntnisse entsprechend dem "Kleinen Latinum"; Befreiung in begründeten Ausnahmefällen |
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2 Rechtsgebiete einschließlich ihrer rechtshistorischen, -philosophischen und methodologischen Grundlagen |
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mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Regensburg |
Kenntnisse entsprechend dem "Kleinen Latinum"; Beweis mgl. durch Exegese lat. Rechtsquellen |
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2 Rechtsgebiete |
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mind. "vollbefriedigend"; Ausnahme bei besonders qualifizierten Bewerbern auf Antrag eines Mitglieds des Promotionsausschusses |
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mind. 2 Semester Studium in Würzburg; rechtsgeschichtliches Seminar nach dem 3. Semester; |
2 Rechtsgebiete, davon eines das Gebiet der Diss. |
Für die Richtigkeit der Angaben
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† Alle Universitäten machen für sog. "mitgebrachte Doktoranden", d.h. solche, die bereits bei einem an die Universität berufenen Professor promovieren und von einer anderen Universität zugelassen worden sind, Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen.
* Für die Promotion zum Dr. jur. utr. gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen, die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden können.