Die Promotionsvoraussetzungen der Juristischen Fakultäten in Bayern

Universität

Voraussetzungen bzgl. der Examensnote

Lateinkenntnisse

sonst. Voraussetzungen

mündliche Prüfung

Augsburg

mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Augsburg + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die Promotion befürworten

 

 

Grundlagen aller drei Rechtsgebiete; Schwerpunkt im Gebiet der Diss.

Bayreuth

mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Bayreuth + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die Promotion befürworten

 

 

Grundlagen der Dissertation + ein weiteres Fach

Erlangen

mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Erlangen + Stellungnahme von 2 Professoren, welche die wissenschaftliche Eignung bejahen

 

 

Grundlagen + engerer Bereich der Dissertation + Fachgebiet der Rechtswissenschaft, dem die Diss. zuzuordnen ist

München

mind. "vollbefriedigend"

 

2 Semester Studium an der Uni München; Ausnahmen mgl.

Alle Gebiete der Rechtswissenschaft

Passau

mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Veröffentlichungen

Kenntnisse entsprechend dem "Kleinen Latinum"; Befreiung in begründeten Ausnahmefällen

 

2 Rechtsgebiete einschließlich ihrer rechtshistorischen, -philosophischen und methodologischen Grundlagen

Regensburg

mind. "vollbefriedigend" oder "befriedigend" + 2 mit "gut" bewertete Seminare bei verschiedenen Professoren in Regensburg

Kenntnisse entsprechend dem "Kleinen Latinum"; Beweis mgl. durch Exegese lat. Rechtsquellen

 

2 Rechtsgebiete

Würzburg*

mind. "vollbefriedigend"; Ausnahme bei besonders qualifizierten Bewerbern auf Antrag eines Mitglieds des Promotionsausschusses

 

mind. 2 Semester Studium in Würzburg; rechtsgeschichtliches Seminar nach dem 3. Semester;

2 Rechtsgebiete, davon eines das Gebiet der Diss.

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Alle Universitäten machen für sog. "mitgebrachte Doktoranden", d.h. solche, die bereits bei einem an die Universität berufenen Professor promovieren und von einer anderen Universität zugelassen worden sind, Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen.

* Für die Promotion zum Dr. jur. utr. gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen, die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden können.